Prävention (§20 SGB V)
Gerne berate ich Sie bezüglich einer ausgewogenen und gesunden Ernährung, damit Sie auch in jeder Phase Ihres Lebens das Essen und Trinken als genussvollen Energie- und Nährstoffspender empfinden und Fehl- und Mangelernährung vermieden wird.
Besonders in den folgenden Situationen ist eine Anpassung der Ernährung empfohlen:
- Schwangerschaft und Stillzeit
- Ernährung in der Beikost
- Kinderernährung
- Sportlerernährung
- Gewichtsreduktion
Therapie (§43 SGB V)
Gerne unterstütze ich Sie in der Ernährungsumstellung bei Erkrankungen und helfe Ihnen dabei Ihre Lebensqualität zu erhöhen.
Unter anderem bei den folgenden Erkrankungen profitieren Sie von der Ernährungstherapie:
- Lebensmittelunverträglichkeiten auf Fruktose, Laktose und Sorbit
- Histaminunverträglichkeit
- Zöliakie
- Reizdarm
- Lebensmittelallergien
- Diabetes
- Fettstoffwechselstörungen (Cholesterin, Triglyceride)
- Schilddrüsenerkrankungen
- Rheuma
- Arthritis, Arthrose
- Adipositas (BMI > 30)
- Übergewicht (BMI > 25)
- Untergewicht (BMI < 18,5)
- Essstörungen
- Gicht
- Lebererkrankungen
- Pankreaserkrankungen
Bei ernährungsbedingten Erkrankungen kann Ihr Arzt Ihnen eine ärztliche Notwendigkeitsverordnung ausstellen, wodurch die Ernährungsberatung bei mir für Sie durch Ihre Krankenkasse bezuschusst wird.In der präventiven Ernährungsberatung ist ebenfalls eine Bezuschussung der Krankenkasse möglich. Die Details erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch oder auch telefonisch.
In der präventiven Ernährungsberatung ist ebenfalls eine Bezuschussung der Krankenkasse möglich. Die Details erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch oder auch telefonisch.